Regeln für die Hausgemeinschaft im Jugendgästehaus Bergneustadt

Das Zusammenleben in einem Haus erfordert Verständnis füreinander und gegenseitige
Rücksichtnahme. Deshalb sind folgende Regeln für den Aufenthalt erforderlich:

1. Aufnahme

1.1 Jeder ist willkommen, ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit, Hautfarbe oder Religion.
1.2 Es gelten die Benutzungsregeln für das Jugendgästehaus Bergneustadt.

2. Eintreffen

2.1 Angemeldete Gäste müssen bis 19.00 Uhr eintreffen, sofern sie nicht mit der Hausleitung eine spätere Ankunftszeit vereinbart haben.
2.2 Alle Übernachtungsgäste, bei Gruppen nur der Leiter oder die Leiter füllen einen Meldezettel aus und bestätigen die Richtigkeit der Angaben per Unterschrift.

3. Aufenthalt

3.1 Jeder Gast ist mitverantwortlich für die Einhaltung der Regeln für die Hausgemeinschaft. Die Leiter sind verantwortlich für die Gruppe.
3.2 Die Gäste werden grundsätzlich getrennt nach weiblichen und männlichen Personen untergebracht. Von diesem Grundsatz kann bei volljährigen Gästen, sowie bei Familien abgewichen werden, sofern geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Leiter der Gruppen sind für die Einhaltung dieser Trennung verantwortlich.
3.3 Aus Sicherheitsgründen darf in den Schlafbereichen die Position der Betten und Schränke ohne Rücksprache mit der Hausleitung nicht verändert werden.
3.4 Auf die Mithilfe der Gäste kann nicht verzichtet werden. Dazu gehört, dass sie die von ihnen benutzten Einrichtungen, Räume und Gegenstände in Ordnung halten, sowie für den Winterdienst selbst verantwortlich sind. Bei Selbstversorgung erfolgt die regelmäßige Zwischenreinigung durch den Gast. Die Gäste werden gebeten, Abfall zu vermeiden, Energie und Wasser zu sparen. Der anfallende Müll ist entsprechend den vorhandenen Wertstoffbehältern getrennt zu sammeln.
3.5 Aus hygienischen Gründen dürfen die Betten nur mit Bettwäsche oder einem kochfesten Schlafsack benutzt werden. Jeder Gast bringt seine eigene saubere Bettwäsche oder einen kochfesten Schlafsack mit, oder entleiht Wäsche gegen den vorgesehenen Preis. Die Benutzung von Campingschlafsäcken ist nur in Kombination mit einem Bettlaken gestattet.
3.6 In den Schlafräumen dürfen Speisen weder zubereitet noch eingenommen werden.
3.7 Die Bereiche einer anderen Gruppe dürfen ohne Zustimmung des entsprechenden Leiters nicht betreten werden.
3.8 Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 07.00 Uhr. Abweichende Vereinbarungen sind nach Absprache mit der Hausleitung möglich. Um die Nachtruhe zu sichern, werden später kommende oder früher gehende Gäste um Ruhe und Rücksichtnahme gebeten.
3.9 Aus Sicherheitsgründen sind die angemieteten Bereiche um 22.00 Uhr abzuschließen.
3.10 Feuer, Rauchen und offenes Licht (z.B. Kerzen) ist in den Schlafetagen verboten. Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot. Für jede Person, die gegen das Rauchverbot verstößt berechnen wir der Gruppe pauschal 25,00 € zur Beseitigung der Schäden, für die kein Verursacher ermittelt wird. Unabhängig davon berechnen wir einen ggf. entstandener Schaden (z.B. Brandflecken).
3.11 Das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen Getränken sind in den Räumen und auf dem Gelände des Jugendgästehauses nicht erlaubt. Betrunkene Gäste können des Hauses oder Geländes verwiesen werden. Bei Erwachsenengruppen oder Familien (Eltern) gilt das Verbot nicht, sofern andere Personen nicht belästigt werden. Wenn eine andere Gruppe auf dem Gelände ist darf nur innerhalb des eigenen Gebäudebereiches Alkohol getrunken werden.
3.12 Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
3.13 Grundsätzlich ist die Benutzung von Rundfunkgeräten, Kassettenrecordern und ähnlichen Geräten nur gestattet, wenn andere Gäste nicht gestört werden und die Musik außerhalb unseres Geländes nicht zu hören ist. Bei dem Betrieb von derartigen Geräten im Außenbereich ist die Lautstärke ebenfalls so einzustellen, dass sie außerhalb unseres Geländes nicht zu hören ist.
3.14 Verbesserungsvorschläge der Gäste sind willkommen. Wünsche und Beschwerden können an die Hausleitung gerichtet werden.

4. An- und Abreise

4.1 Alle Räume sind wieder in den vorgefundenen Zustand herrichten. Die Möbel, wie z.B. Tische und Stühle im Tagesraum sind, wie bei der Anreise zu stellen.
4.2 Bei Selbstversorgung ist die Küche und Spülküche komplett zu reinigen, außer dem Boden.
4.3 Die vereinbarte An- und Abreisezeit ist einzuhalten. Die Abreise erfolgt, wenn nicht vorher etwas anderes vereinbart wurde bis 11:00 Uhr, die Anreise kann in der Regel ab 17:00 Uhr erfolgen.
4.4 Sofern eine spätere Abreisezeit abgesprochen wurde, so ist der Schlafbereich bis spätestens 10:00 Uhr “besenrein” zu verlassen.
4.5 Das Haus ist besenrein zu verlassen und alle Müllbehälter sind zu entleeren. Die Endreinigung (Nass) erfolgt durch den Träger, die Kosten entnehmen sie der Preisliste.
4.6 Schäden, die erst während der Endreinigung, jedoch vor der nächsten Belegung auffallen sind zu erstatten.
4.7 Sofern die Küche, Spülküche und das Geschirr nicht ordnungsgemäß gereinigt, sowie die routinemäßige Zwischenreinigung im Haus nicht erfolgt ist, berechnen wir dieser Zeitaufwand nachträglich in Höhe der erforderlichen Stundenzahl.

5. Hausrecht

5.1 Die Hausleitung oder der Vorstand üben das Hausrecht aus. Bei Verletzung der Regeln für die Hausgemeinschaft oder der Benutzungsregeln kann ein Hausverbot, ggf. mit sofortiger Wirkung für einzelne Personen oder sogar die komplette Gruppe ausgesprochen werden.

Anmerkung:

Zusätzlich gelten selbstverständlich alle gesetzlichen Vorgaben in der, zum Zeitpunkt des Aufenthaltes, gültigen Fassung. Wir sind eine öffentliche Einrichtung und so gilt hier z.B. das Jugendschutzgesetz, das Gesetz zum Schutz der Nichtraucher usw. Jeder, der das Haus oder Gelände betritt erkennt die Benutzungsregeln und die Regeln für die Hausgemeinschaft an.

Stand: August 2009

Freundeskreis Jugendgästehaus Bergneustadt e.V. - Schöne Aussicht 45 - 51702 Bergneustadt